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Indonesiens Regierungsverordnung 28/2025 erklärt: Aktualisierte risikobasierte Unternehmensgenehmigungen

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Überblick

Am 5. Juni 2025 erließ Indonesien die Regierungsverordnung (GR) Nr. 28/2025 über die risikobasierte Gewerbezulassung, mit der die GR 5/2021 aufgehoben und ersetzt wird. Diese Verordnung stellt einen neuen Rahmen für die indonesische Gewerbezulassung dar und soll ein anpassungsfähigeres, transparenteres, integriertes und verantwortlicheres System schaffen. 

Die GR 28/2025 befasst sich mit drei wesentlichen Herausforderungen:

  1. Gewährleistung der Zulassungssicherheit durch die Festlegung von Service-Level-Vereinbarungen (SLAs) für grundlegende Anforderungen, Gewerbezulassungen (PB) und unterstützende Gewerbezulassungen (PB-UMKU), einschließlich klarer Fristen für Korrekturen;

  2. Vereinfachung der Verfahren; und

  3. Neustrukturierung der Vorschriften durch systematischere Regelungen und verbesserte Anhänge. 

Wichtige Aktualisierungen der GR 28/2025 für Unternehmen

Sektoraler Geltungsbereich und aktualisierte Risikoklassifizierung

Die GR 28/2025 erweitert den Anwendungsbereich des risikobasierten Zulassungssystems auf 22 Wirtschaftssektoren. Die qualitativen Risikoklassifizierungen – niedrig, mittel-niedrig, mittel-hoch und hoch – bleiben zwar unverändert, doch aktualisiert die Verordnung die Methodik der Risikoanalyse und erweitert den Geltungsbereich der regulierten Geschäftstätigkeiten.

Bemerkenswert ist, dass die Gesamtzahl der KBLI-Einträge von 1,348 auf 1,417 gestiegen ist. Dies zeigt, dass zuvor nicht regulierte oder unklare Geschäftstätigkeiten nun formell klassifiziert und in das OSS-System integriert wurden. Obwohl die Zahl der als mittel-hohes oder hohes Risiko eingestuften Tätigkeiten offenbar zurückgegangen ist, ist der allgemeine regulatorische Geltungsbereich umfassender geworden. 

Die GR 28/2025 führt außerdem wesentliche institutionelle, verfahrensrechtliche und materielle Reformen innerhalb des OSS-Systems ein. Die Verordnung umfasst 552 Artikel in 14 Kapiteln und enthält im Vergleich zu ihrer Vorgängerin detailliertere Vorschriften zur Zulassung und zur Überwachung nach der Zulassung.

Klarere Phasen der Geschäftstätigkeit

Die GR 28/2025 führt klarere Unterscheidungen zwischen der Aufnahme, der Vorbereitung und der Betriebsphase im Lebenszyklus eines Unternehmens ein und legt fest, welche Genehmigungen in jeder Phase erforderlich sind. Dieser Ansatz schafft größere regulatorische Sicherheit, unterstützt eine bessere Geschäftsplanung und verringert Compliance-Risiken.

Um Geschäftstätigkeiten in Indonesien auszuüben, müssen Unternehmen zunächst alle grundlegenden Anforderungen erfüllen, die entsprechende Gewerbezulassung (PB) einholen und – sofern zutreffend – unterstützende Gewerbezulassungen (PB-UMKU) erlangen. Alle Zulassungsverfahren werden elektronisch über das OSS-System abgewickelt, das in die zuständigen Ministerien und Regierungsbehörden integriert ist.

Erweiterung des Online-Single-Submission-Systems (OSS)

Nun stehen zusätzliche OSS-Subsysteme zur Verfügung, um die Online-Verwaltung wesentlicher grundlegender Anforderungen zu unterstützen, darunter Genehmigungen der Raumplanung, Umweltgenehmigungen, Investitionsanreize (wie Befreiungen von Einfuhrzöllen und Steuervergünstigungen) sowie Partnerschaftspflichten.

Diese verbesserte Integration bietet Unternehmen einen klareren, effizienteren und transparenteren Weg zur Erfüllung ihrer zentralen Zulassungs- und Compliance-Pflichten.

Sanktionen

Die GR 28/2025 zentralisiert Verwaltungssanktionen für Verstöße gegen Zulassungsvorschriften in allen Sektoren. Anders als die GR 5/2021, die Sanktionen getrennt nach Sektoren regelte, verfolgt die neue Verordnung einen einheitlichen Ansatz.

Das Konzept gestufter Verwaltungssanktionen bleibt zwar bestehen, doch erweitert und präzisiert die GR 28/2025 die Arten von Verstößen, die Sanktionen unterliegen. Dieser zentralisierte Rahmen soll die Durchsetzung vereinfachen und Unternehmen helfen, die regulatorischen Folgen besser zu verstehen.

Änderungen der Anhänge

Die GR 28/2025 führt wesentliche Überarbeitungen der Anhänge I bis IV ein und verbessert dadurch die Klarheit und Benutzerfreundlichkeit erheblich.

  • Anhang I der GR 28/2025 fasst die Anforderungen für PB- und PB-UMKU-Lizenzen in einer einzigen Tabelle zusammen, wodurch sich die für bestimmte Geschäftstätigkeiten erforderlichen Lizenzen leichter verstehen und ermitteln lassen.

  • Anhang II enthält detaillierte Anforderungen für die Erlangung einer PB-UMKU,

  • Anhang III beschreibt die Methodik der Risikoanalyse,

  • Anhang IV legt allgemeine Leitlinien für Standards von Geschäftstätigkeiten sowie für Produkt- und Dienstleistungsstandards fest, die durch sektorspezifische Vorschriften der Ministerien oder Behörden weiter geregelt werden.

Compliance-Auswirkungen im Rahmen der risikobasierten GR 28/ 2025

Die GR 28/2025 ist seit Oktober 2025 vollständig in das Online-Single-Submission-System (OSS) integriert. Zudem wurden mehrere von den zuständigen Ministerien und Regierungsbehörden erlassene Durchführungsbestimmungen geändert, um sie an diesen Rahmen anzupassen. Daher müssen Unternehmen ihre Zulassungsstrukturen neu bewerten und die Einhaltung der aktualisierten risikobasierten GR 28/ 2025 sicherstellen.

Nach der GR 28/2025 wird die Risikoklassifizierung von Geschäftstätigkeiten, einschließlich kosmetikbezogener Tätigkeiten wie Herstellung und Großhandel, anhand der Anhänge der GR 28/2025 bestimmt. Beispielsweise wird KBLI 46443 (Großhandel mit Kosmetika) als mittel-hohes Risiko eingestuft. 

Während die GR 28/2025 die Risikostufe und die Zulassungsstruktur festlegt, werden die detaillierten technischen Anforderungen durch sektorspezifische Durchführungsbestimmungen geregelt. Im Gesundheits- und Kosmetiksektor werden diese Anforderungen zusätzlich durch die Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 11 aus dem Jahr 2025 und die BPOM-Verordnung Nr. 27 aus dem Jahr 2025 geregelt.

In der Praxis werden die Anforderungen an die Gewerbezulassung (PB) für kosmetikbezogene Tätigkeiten durch die MoH-Verordnung Nr. 11 aus dem Jahr 2025 geregelt, während die Anforderungen an unterstützende Gewerbezulassungen (PB-UMKU) in der BPOM-Verordnung Nr. 27 aus dem Jahr 2025 festgelegt sind. Zusammen setzen diese Vorschriften den in der GR 28/2025 festgelegten risikobasierten Rahmen um und schaffen Klarheit hinsichtlich Zulassungspflichten, Dokumentation, Fristen und Compliance nach der Zulassung.

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