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Regulatorische Konformität von Kosmetika in Kanada: Vollständiger Leitfaden für Hersteller und Importeure

Aktualisiert am

Einleitung

Kanada verfügt über einen soliden Rechtsrahmen, um sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche kosmetische Mittel sicher, korrekt gekennzeichnet und richtig eingestuft sind.

Die Einhaltung dieser Anforderungen kann für Hersteller und Importeure komplex sein, insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, zweisprachige Kennzeichnung und Meldepflichten.

Dieser Leitfaden hilft Unternehmen, die kanadischen Vorschriften für kosmetische Mittel zu verstehen, klärt wesentliche Compliance-Verantwortlichkeiten und bietet praxisnahe Einblicke zur Unterstützung des rechtmäßigen Marktzugangs sowie der fortlaufenden regulatorischen Compliance.

Vorschriften für kosmetische Mittel in Kanada: Regulierungsbehörde und geltende Rechtsvorschriften

Health Canada ist die wichtigste Bundesbehörde für die Überwachung kosmetischer Mittel in Kanada und stellt sicher, dass die Produkte die Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung und Meldung erfüllen. Kosmetische Mittel werden durch einen umfassenden Rechtsrahmen reguliert, der Folgendes umfasst:

Zusammen bilden diese Rechtsvorschriften die zentralen Compliance-Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler und decken Aspekte wie die Sicherheit von Inhaltsstoffen, die zweisprachige Kennzeichnung, die Produktmeldung und die Einstufung ab.

Definition kosmetischer Mittel in Kanada

In Kanada ist ein „kosmetisches Mittel“ definiert als jeder Stoff, der zur Reinigung, Verbesserung oder Veränderung des Teints, der Haut, der Haare, der Nägel oder der Zähne verwendet wird. Zu den kosmetischen Mitteln gehören Schönheitspräparate (Make-up, Parfüm, Hautcreme, Nagellack) und Körperpflegemittel (Seife, Shampoo, Rasiercreme, Deodorant).

Einige Produkte, die wie kosmetische Mittel erscheinen, können anders eingestuft und durch andere Programme von Health Canada verwaltet werden:

  • Arzneimittel: Produkte, die eine therapeutische Wirkung beanspruchen (z. B. die Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit) oder Wirkstoffe, die Beschränkungen unterliegen, enthalten, werden als Arzneimittel eingestuft. Ein Beispiel sind topische Antibiotikacremes.

  • Naturheilmittel (Natural Health Products, NHPs): Produkte, die natürliche Wirkstoffe enthalten und eine therapeutische Wirkung beanspruchen – beispielsweise pflanzliche Mittel zur Beschleunigung der Narbenheilung –, werden gemäß der Verordnung über natürliche Gesundheitsprodukte als NHPs reguliert.

Compliance-Anforderungen für kosmetische Mittel in Kanada

Verantwortlichkeiten von Herstellern oder Importeuren


Rollen

Definition

Hauptverantwortlichkeiten

Sonstige

Hersteller

- Kanadischer Hersteller kosmetischer Mittel, der ein kosmetisches Mittel unter seinem eigenen Namen oder einer Marke, einem Design, Handelsnamen oder einer sonstigen Bezeichnung verkauft, die ihm gehört oder von ihm kontrolliert wird;

- Verantwortliche Person in Kanada, die im Namen eines Herstellers ohne kanadische Anschrift handelt; oder

- Die Sicherheit des Produkts gewährleisten;

- Die Konformität des Produkts hinsichtlich Inhaltsstoffen, Kennzeichnung, Werbung usw. sicherstellen;

- Sicherheitsnachweise für das Produkt bereitstellen

Wenn niemand in Kanada der Definition des „Herstellers“ entspricht, gilt der Importeur oder jede Person, die das kosmetische Mittel in Kanada herstellt oder verarbeitet, als Hersteller.

Importeur

Eine Person, die ein kosmetisches Mittel zum Zweck des Verkaufs nach Kanada einführt

Meldungsformular für kosmetische Mittel (CNF)

In Kanada sind alle Hersteller und Importeure gesetzlich verpflichtet, Health Canada innerhalb von 10 Tagen nach dem Erstverkauf eines kosmetischen Mittels zu benachrichtigen. Die Nichteinhaltung kann dazu führen, dass dem Produkt die Einfuhr an der Grenze verweigert oder seine Entfernung vom Markt angeordnet wird.

Das CNF erfordert unter anderem folgende Angaben:

  • Produktangaben: Name, Funktion und Kategorie.

  • Kontaktinformationen: Namen und Anschriften des Herstellers, des bzw. der Importeure und des bzw. der Formulierer.

  • Inhaltsstoffliste: Eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe mit ihrer jeweiligen Konzentration

Ein CNF muss aktualisiert und erneut eingereicht werden, sobald wesentliche Änderungen eintreten, beispielsweise eine Neuformulierung, Änderungen des Produktnamens, Unternehmensfusionen oder die Einstellung des Verkaufs.

Anforderungen an die zweisprachige Kennzeichnung

Kanada hat zwei Amtssprachen: Englisch und Französisch. Daher müssen bei in Kanada verkauften kosmetischen Mitteln die meisten verpflichtenden Kennzeichnungsangaben in beiden Sprachen erscheinen, beispielsweise Produktidentität, Nettofüllmenge, Ursprungsland, Gebrauchsanweisung und Warnhinweise. Inhaltsstofflisten dürfen in INCI-Bezeichnungen angegeben werden (bei einer kleinen Anzahl von Inhaltsstoffen ist eine zweisprachige Darstellung erforderlich).

Hinweis zu Québec: Gemäß der Charta der französischen Sprache (und jüngsten Änderungen wie dem Gesetzentwurf 96) setzt die Provinz Québec noch strengere Anforderungen durch. Alle Verbraucherinformationen müssen auf Französisch verfügbar sein, und der französische Text muss mindestens ebenso hervorstechend sein wie jeder andere Sprachtext.

Sicherheitsnachweise für Produkte

Hersteller und Importeure sind dafür verantwortlich, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Sie müssen auf Anfrage bereit sein, dem Gesundheitsminister Sicherheitsnachweise vorzulegen, die die Sicherheit des Produkts belegen.

Unsere Dienstleistungen

  • Produkteinstufung: Feststellung, ob ein Produkt ein kosmetisches Mittel, ein Arzneimittel oder ein Naturheilmittel (NHP) ist

  • Einreichung des CNF

  • Überprüfung der kosmetischen Formulierung und Kennzeichnung

  • Zweisprachige Übersetzungsdienstleistungen

  • Zusammenstellung von Sicherheitsdaten

Für weitere Informationen und Anfragen zur Compliance kosmetischer Mittel in Kanada können Sie sich gerne an uns wenden unter customer@reach24h.com.