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Industriechemikalien

Änderung 42-24 des IMDG-Codes tritt in Kraft: Worauf sich globale Versender bis 2026 vorbereiten müssen

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Einleitung

Mit Wirkung ab 1. Januar 2026 tritt die Änderung 42-24 des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code), herausgegeben von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), in Kraft.

Diese Aktualisierung führt zu wesentlichen Änderungen der maritimen Compliance-Anforderungen und betrifft Branchen wie Chemikalien, Lithium-/Natrium-Ionen-Batterien, Kohlenstoffmaterialien, Fahrzeuge und Logistik.

Was ist die Änderung 42-24 des IMDG-Codes?

Der von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelte IMDG-Code ist die wichtigste technische Referenz für die Umsetzung der Anforderungen an gefährliche Güter des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS).

Die Änderung 42-24 führt neue Ausnahmen, strengere Compliance-Verpflichtungen und operative Einzelheiten für Unternehmen ein, die am Seetransport gefährlicher Güter beteiligt sind.

Wichtige Termine:

  • 1. Januar 2025: Die freiwillige Anwendung der Änderung 42-24 beginnt.

  • 1. Januar 2026: Verbindliche Durchsetzung der Änderung 42-24.

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Analyse der wichtigsten Änderungen, die mit der Änderung 42-24 des IMDG-Codes eingeführt wurden. 

Aktualisierungen der allgemeinen Vorschriften und Begriffsbestimmungen

Neue und aktualisierte Begriffsbestimmungen:

  • Recyceltes Kunststoffmaterial: Umfasst nun ausdrücklich Großpackmittel (IBC) und regelt deren Verwendung bei Verpackungen.

  • Füllgrad: Definiert als das Verhältnis, ausgedrückt in %, des Volumens der bei 15°C in das Umschließungsmittel eingefüllten Flüssigkeit oder des eingefüllten Feststoffs zum Volumen des gebrauchsfertigen Umschließungsmittels.

Anpassungen der Klassifizierungsregeln

Änderungen bei Explosivstoffen und organischen Peroxiden:

  • UN 3555: In die Liste der flüssigen, desensibilisierten Explosivstoffe aufgenommen.

  • Organische Peroxide: Drei neue Stoffe wurden aufgenommen; außerdem wurden Klassifizierungen und technische Benennungen aktualisiert.

Aktualisierungen zu Batterien:

  • Natrium-Ionen-Batterien: Werden der Klasse 9 zugeordnet, mit UN 3551 und UN 3552.

  • Neue Einträge für Fahrzeuge: UN 3556, UN 3557 und UN 3558 für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- bzw. Natrium-Ionen-Batterieantrieb.

Ausnahmen für Meeresschadstoffe:

  • UN 3077 / UN 3082: Die Anwendung von Ausnahmen für UN 3077 / UN 3082 unter bestimmten Bedingungen hinsichtlich der Verpackungsgröße (≤5kg oder ≤5L) wurde klargestellt und bietet Flexibilität für Verpackungen mit niedriger Dosierung und für Einzelhandelsverpackungen.

Verzeichnis der gefährlichen Güter (DGL) und Sondervorschriften

Wichtige Anpassungen bei Einträgen für gefährliche Güter:

Kohlenstoff (UN 1361)

SP925 gestrichen; SP978 hinzugefügt, mit strengeren Anforderungen an Verpackung und Verstauung.

Bestimmte Sacktypen (5H1, 5L1, 5M1) für den Transport in geschlossenen Güterbeförderungseinheiten sind verboten.

Erweiterte Dokumentationsanforderungen: Herstellungsdatum, Verpackungsdatum und Temperatur des Materials beim Verpacken müssen angegeben werden.

Aktivkohle (UN 1362)

SP925 und SP223 gestrichen; SP979 hinzugefügt, wodurch die Ausnahmebedingungen für dampfaktivierte und chemisch aktivierte Kohle klargestellt werden.

Weitere Anpassungen

UN 3423: Von Klasse 8 in Klasse 6.1 (mit zusätzlicher Gefahrenklasse 8) umklassifiziert, mit strengeren Bedingungen für Verpackungsgruppe und Beförderung.

Neue UN-Nummern

UN 3551, UN 3552 (Natrium-Ionen-Batterien), UN 3556-3558 (Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) und weitere Nummern spiegeln Fortschritte bei Materialien und Energieanwendungen wider.

Verpackungsanweisungen und Anforderungen an Tanks

Neue Verpackungsanweisungen:

  • P303: Für UN 3555 (flüssige, desensibilisierte Explosivstoffe).

  • P912: Für batteriebetriebene Fahrzeuge (UN 3556, 3557, 3558).

Sondervorschriften für Tanks:

  • TP42: Verbietet ortsbewegliche Tanks für hochreaktive Stoffe wie Cäsium-/Rubidiumdispersionen.

Anforderungen an die Versanddokumentation

Erweiterte Kennzeichnung von Batterien: Natrium-Ionen-Batterien unterliegen nun den Anforderungen an das Lithium-Batterie-Kennzeichen und das Kennzeichen der Klasse 9, weshalb die Verpackungsdesigns aktualisiert werden müssen.

Erweiterte Dokumentation für Kohlenstoffprodukte: Beförderungsdokumente müssen Herstellungsdatum, Verpackungsdatum und Temperatur des Materials beim Verpacken enthalten.

Neue Ausnahmebescheinigungen: Für Waren gewährte Ausnahmen müssen die entsprechenden Bescheinigungen enthalten, wie in Abschnitt 5.4.4.2 vorgeschrieben.

Verpackungsaufbau und Prüfungen

Die Aktualisierungen entsprechen den neuesten ISO-/nationalen Normen und Prüfverfahren.

Anforderungen an Beförderungsvorgänge und Trennung

Neuer Verstauungscode: SW31: Bestimmte Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen, müssen in sicheren Abständen zu Zündquellen gehalten werden.

Anforderungen an die Verstauung von Kohlenstoff: Kohlenstoff ist nun in die Verstauungs- und Handhabungsvorschriften der Klasse 4 aufgenommen und unterstreicht die Bedeutung von Brandschutz und Belüftung.

Wichtige Erkenntnisse für Unternehmen

Die Änderung 42-24 des IMDG-Codes führt strengere Anforderungen für Batterien, Fahrzeuge, Kohlenstoffmaterialien und die Dokumentation ein.

Unternehmen sollten Folgendes priorisieren:

  • Übergangszeit: Nutzen Sie 2025, um Systeme zu aktualisieren, Personal zu schulen und Produktlinien zu überprüfen.

  • Verbindliche Compliance: Stellen Sie bis 1. Januar 2026 die Bereitschaft sicher, um Compliance-Risiken zu vermeiden.

Eine proaktive Vorbereitung gewährleistet sichere und regelkonforme maritime Abläufe gemäß dem aktualisierten IMDG-Code.

Für weitere Informationen und Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen unter customer@reach24h.com.