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Kosmetik

FAQ zur Compliance für Kinderkosmetik in China – Zusammenfassung der NMPA-Anforderungen

Aktualisiert am

Der chinesische Markt für Kinderkosmetik ist in den vergangenen Jahren rasch gewachsen. Gleichzeitig haben die Regulierungsbehörden bei der Prüfung von Produktnotifizierungen, routinemäßigen Compliance-Inspektionen und unangekündigten Inspektionen weiterhin strenge Anforderungen angewandt.

Bei der Entwicklung und Einreichung von Kinderkosmetik für den chinesischen Markt stoßen Unternehmen häufig auf praktische Fragen. Wie sollte die Sicherheitsbewertung erstellt werden? Welche Inhaltsstoffe erfordern besondere Aufmerksamkeit? Wie sollte das offizielle Bezeichnung: Little Golden Shield Zeichen auf dem Produktetikett angebracht werden?

Um Unternehmen zu helfen, die geltenden Anforderungen besser zu verstehen, fasst dieser Artikel offizielle, von den nationalen und lokalen chinesischen Regulierungsbehörden veröffentlichte Fragen und Antworten zusammen. Er behandelt sechs zentrale Bereiche: Produktklassifizierung, Auswahl der Inhaltsstoffe, Formulierungsdesign, Kennzeichnung, Prüfung und Sicherheitsbewertung. Unternehmen aus dem Ausland, die Kosmetika auf dem chinesischen Markt bereitstellen möchten, können ebenfalls die Übersicht von REACH24H zu den Registrierungs- und Notifizierungsanforderungen für kosmetische Produkte in China.

Produktklassifizierung und zulässige Werbeaussagen für Kinderkosmetik in China

Was ist nach dem chinesischen Klassifizierungssystem für Kosmetika der Unterschied zwischen „Säuglingen und Kleinkindern“ und „Kindern“?

Gemäß Anhang III der Regeln zur Klassifizierung von Kosmetika und dem Klassifizierungskatalog werden die vorgesehenen Anwendergruppen wie folgt definiert:

  • Säuglinge und Kleinkinder: 0 bis 3 Jahre alt, einschließlich Dreijähriger;

  • Kinder: 3 bis 12 Jahre alt, einschließlich 12-Jähriger.

Kosmetika für Säuglinge und Kleinkinder dürfen nur folgende Auslobungen enthalten:

  • Reinigung;

  • Feuchtigkeitsspendende Pflege;

  • Haarpflege;

  • Sonnenschutz;

  • Beruhigung;

  • Erfrischung des Körpers.

Kosmetika für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren dürfen folgende Auslobungen enthalten:

  • Reinigung;

  • Make-up-Entfernung;

  • Feuchtigkeitsspendende Pflege;

  • Verschönernde oder dekorative Wirkung;

  • Duft;

  • Haarpflege;

  • Sonnenschutz;

  • Reparatur;

  • Beruhigung;

  • Erfrischung des Körpers.

Die ausgewählte Anwendergruppe muss daher mit den Wirksamkeitsauslobungen des Produkts übereinstimmen. Wenn beispielsweise ein kosmetisches Produkt für Kinder eine Reparatur- auslobung enthält, sollte die vorgesehene Anwendergruppe als „Kinder“ und nicht als „Säuglinge und Kleinkinder“ klassifiziert werden.

Wird eine bittere Nagellösung, die vom Daumenlutschen abhalten soll, als allgemeines kosmetisches Mittel eingestuft?

Im Allgemeinen nicht.

Diese Produkte enthalten gewöhnlich Bitterstoffe wie Denatoniumbenzoat oder Bittermelonenextrakt. Der bittere Geschmack soll Kinder vom Fingerlutschen abhalten und ihnen helfen, diese Gewohnheit abzulegen.

Da dieser Verwendungszweck außerhalb der gesetzlichen Definition eines kosmetischen Mittels liegt, sollte diese Art von Produkt in China nicht als allgemeines kosmetisches Mittel eingestuft werden.

Beschränkungen und Auswahlgrundsätze für Inhaltsstoffe von Kinderkosmetik in China

Was sollten Unternehmen bei der Auswahl von Inhaltsstoffen für Kinderkosmetik berücksichtigen?

Die Auswahl von Inhaltsstoffen für Kinderkosmetik sollte drei grundlegenden Prinzipien folgen:

  • Sicherheit zuerst;

  • Notwendigkeit der Wirksamkeit;

  • Minimale Formulierung.

Unternehmen sollten insbesondere auf Inhaltsstoffe achten, deren Verwendung in Kinderkosmetik verboten oder nicht empfohlen ist.

1. Inhaltsstoffe, die nicht verwendet werden dürfen

Neue kosmetische Inhaltsstoffe unter Sicherheitsüberwachung

Kinderkosmetik darf keine neuen kosmetischen Inhaltsstoffe enthalten, die sich noch innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums der Sicherheitsüberwachung befinden.

Hersteller von Inhaltsstoffen und Kosmetikmarken im Ausland können bei der Prüfung, ob ein Inhaltsstoff das erforderliche regulatorische Verfahren abgeschlossen hat, die Übersicht von REACH24H zur Registrierung und Notifizierung neuer kosmetischer Inhaltsstoffe in China heranziehen.

Inhaltsstoffe, die mithilfe genetischer Verfahren, Nanotechnologie oder anderer neuer Technologien hergestellt werden

Inhaltsstoffe, die mithilfe genetischer Verfahren, Nanotechnologie oder anderer neuer Technologien hergestellt werden, dürfen grundsätzlich nicht in Kinderkosmetik verwendet werden.

Wenn keine geeignete Alternative verfügbar ist und der Inhaltsstoff verwendet werden muss, sollten die Unterlagen zur Sicherheitsbewertung des Produkts den Grund erläutern. Die Belege sollten mindestens Folgendes umfassen:

  • Eine Analyse, aus der hervorgeht, warum der Inhaltsstoff für die Formulierung unerlässlich ist;

  • Eine Erläuterung, warum andere Inhaltsstoffe keine gleichwertige Funktion erfüllen können;

  • Nachweise, die belegen, dass der Inhaltsstoff nur mithilfe genetischer Verfahren, Nanotechnologie oder einer anderen neuen Herstellungstechnologie verfügbar ist;

  • Eine vollständige Bewertung seiner Sicherheit für die Anwendung durch Kinder.

Falls erforderlich, sollten auch die Ergebnisse von Sicherheitsbewertungsprüfungen als Belege vorgelegt werden.

Inhaltsstoffe, die in Kosmetika für Kinder unter drei Jahren verboten sind

Kosmetika, deren vorgesehene Anwender Säuglinge und Kleinkinder umfassen, dürfen keine Inhaltsstoffe enthalten, die gemäß den chinesischen Sicherheits- und technischen Standards für Kosmetika speziell für Kinder unter drei Jahren verboten sind.

Beispiele hierfür sind:

  • Iodopropynylbutylcarbamat, außer in Badeprodukten und Shampoos;

  • Salicylsäure und ihre Salze, vorbehaltlich der derzeitigen Ausnahme für Shampoos;

  • Auf Titandioxid abgeschiedenes Silberchlorid.

Ab 1. Januar 2028, sind Salicylsäure und ihre Salze auch in Shampoos für Kinder unter drei Jahren nicht mehr zulässig.

2. Inhaltsstoffe, deren Verwendung nicht empfohlen wird

Inhaltsstoffe mit spezifischen Sicherheitsrisiken

Inhaltsstoffe mit spezifischen Sicherheitsbedenken, beispielsweise formaldehydabspaltende Stoffe, werden für die Verwendung in Kinderkosmetik nicht empfohlen.

Inhaltsstoffe, die in anderen Ländern oder Regionen als verbotene Stoffe aufgeführt sind, werden ebenfalls nicht empfohlen.

Wenn ein solcher Inhaltsstoff verwendet werden muss, sollte das Unternehmen den Grund in den Unterlagen zur Sicherheitsbewertung des Produkts erläutern und eine angemessene kinderspezifische Sicherheitsbewertung durchführen.

Inhaltsstoffe im Zusammenhang mit bestimmten Wirksamkeitsfunktionen

Kinderkosmetika dürfen keine Inhaltsstoffe enthalten, die hauptsächlich für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Entfernung von Sommersprossen oder Aufhellung;

  • Aknebehandlung;

  • Haarentfernung;

  • Desodorierung;

  • Bekämpfung von Schuppen;

  • Bekämpfung von Haarausfall;

  • Haarfärbung;

  • Dauerwelle.

Wenn ein Inhaltsstoff, der eine dieser Wirkungen erzielen kann, für einen anderen technischen Zweck verwendet wird, sollte das Unternehmen Folgendes bewerten:

  • Die Notwendigkeit der Verwendung des Inhaltsstoffs;

  • Seine Sicherheit bei der Verwendung in einem Kinderkosmetikum.

Kationische Tenside mit quartären Ammoniumgruppen

Die Verwendung kationischer Tenside mit quartären Ammoniumgruppen und ähnlicher Inhaltsstoffe wird nicht empfohlen.

Wenn solche Inhaltsstoffe verwendet werden, sollte das Unternehmen eine wissenschaftliche Analyse ihrer Eignung und Notwendigkeit vorlegen. Daten aus Human-Sicherheitsprüfungen können ebenfalls als Beleg erforderlich sein.

Anforderungen an die Formulierung chinesischer Kinderkosmetika für Duftstoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter

Was erfordert bei der Entwicklung einer Kinderkosmetikformulierung besondere Aufmerksamkeit?

Unternehmen sollten Duftstoffen und Parfümbestandteilen, Farbstoffen, Konservierungsstoffen, Tensiden und UV-Filtern besondere Aufmerksamkeit widmen.

Die drei Formulierungsgrundsätze Chinas legen keine feste Höchstzahl an Inhaltsstoffen fest. Stattdessen sollten Unternehmen die Sicherheit, Stabilität, Funktion, Kompatibilität und Notwendigkeit jedes Inhaltsstoffs unter Berücksichtigung der physiologischen Eigenschaften von Kindern bewerten.

1. Duftstoffe und Parfümbestandteile

Das Unternehmen sollte die wissenschaftliche Grundlage und Notwendigkeit für die verwendeten Arten und Konzentrationen von Duftstoffen und Parfümbestandteilen erläutern.

Wenn potenziell allergene Duftstoffbestandteile im Fertigerzeugnis in Konzentrationen über folgenden Werten vorhanden sind:

  • 0.001% bei Leave-on-Produkten; oder

  • 0.01% bei Rinse-off-Produkten,

sollte ihre Sicherheit für Kinder umfassend bewertet werden. Die relevanten Duftstoffbestandteile sollten außerdem auf dem Produktetikett angegeben werden.

2. Farbstoffe

Wenn eine Formulierung vier oder mehr Farbstoffe enthält, einschließlich genau vier Farbstoffen, sollte das Unternehmen die wissenschaftliche Grundlage und Notwendigkeit für die verwendeten Arten und Konzentrationen erläutern.

Relevante Studien sollten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Produkt unter den vorgesehenen Anwendungsbedingungen sicher ist. Falls erforderlich, sollten Daten aus Human-Sicherheitsprüfungen ebenfalls als Beleg eingereicht werden.

3. Konservierungsstoffe

In einem der folgenden Fälle sollten zusätzliche wissenschaftliche Nachweise vorgelegt werden:

  • Ein Konservierungsstoff in einem Leave-on-Produkt wird in einer Konzentration von 90% oder mehr der nach den Sicherheits- und technischen Standards für Kosmetika zulässigen Höchstkonzentration verwendet;

  • Die Formulierung enthält fünf oder mehr nach den Standards zulässige Konservierungsstoffe.

Die Belege sollten erläutern, warum das ausgewählte Konservierungssystem und die verwendeten Konzentrationen wissenschaftlich gerechtfertigt und notwendig sind.

Falls erforderlich, kann das Unternehmen Folgendes vorlegen:

  • Forschungsdaten zur Optimierung der Formulierung;

  • Daten aus Human-Sicherheitsprüfungen für die endgültige Formulierung.

4. Tenside

Kationische Tenside mit quartären Ammoniumgruppen und ähnliche Inhaltsstoffe werden nicht empfohlen.

Wenn sie verwendet werden, sollten ihre wissenschaftliche Eignung und Notwendigkeit analysiert werden. Gegebenenfalls können Daten aus Human-Sicherheitsprüfungen erforderlich sein.

5. UV-Filter

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Formulierung sollte höchstens fünf chemische UV-Filter enthalten;

  • Jeder chemische UV-Filter sollte unterhalb seiner zulässigen Höchstkonzentration verwendet werden;

  • Wenn Titandioxid und Zinkoxid gemeinsam verwendet werden, sollte ihre Gesamtkonzentration 25% der Formulierung nicht überschreiten.

Die wissenschaftliche Grundlage und Notwendigkeit der ausgewählten Konzentrationen sollte umfassend nachgewiesen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Formulierung enthält sechs oder mehr chemische UV-Filter;

  2. Ein einzelner chemischer UV-Filter wird in einer Konzentration von 90% oder mehr seiner zulässigen Höchstkonzentration verwendet;

  3. Die Gesamtkonzentration von Titandioxid und Zinkoxid übersteigt 25% der Formulierung.

Falls erforderlich, sollten Forschungsdaten zur Optimierung der Formulierung als Beleg vorgelegt werden.

Anforderungen Chinas an die Kennzeichnung von Kinderkosmetika und das Little-Golden-Shield-Zeichen

Welche Kennzeichnungsangaben erfordern bei Kinderkosmetika besondere Aufmerksamkeit?

Kinderkosmetika sollten sowohl die allgemeinen Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika als auch die spezifischen Anforderungen für Produkte erfüllen, die für Säuglinge und Kinder bestimmt sind.

Die wichtigsten Anforderungen sind in den folgenden Dokumenten der NMPA festgelegt: Bestimmungen zur Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetika und Bekanntmachung Nr. 143 von 2021 zum Zeichen für Kinderkosmetika.

1. Das Little-Golden-Shield-Zeichen

Das offizielle Zeichen für Kinderkosmetika, allgemein bekannt als Bezeichnung: Little Golden Shield, sollte:

  • Das von der NMPA vorgeschriebene Muster verwenden;

  • Proportional dargestellt werden;

  • In der oberen linken Ecke einer gut sichtbaren Darstellungsfläche auf der Verkaufsverpackung erscheinen;

  • Klar, auffällig und leicht erkennbar sein.

Das Vorhandensein des Zeichens weist das Produkt als Kinderkosmetikum aus, stellt jedoch keine behördliche Zulassung oder Qualitätszertifizierung dar.

2. Warnhinweis zur Verwendung unter Aufsicht von Erwachsenen

Der sichtbare Bereich der Verkaufsverpackung sollte einen Warnhinweis enthalten, der mit einer Formulierung eingeleitet wird, die gleichbedeutend ist mit „Achtung“ oder „Warnung“.

Der Warnhinweis sollte besagen, dass das Produkt unter Aufsicht eines Erwachsenen verwendet werden sollte, oder eine sinngleiche Formulierung enthalten.

3. Angabe potenziell allergener Duftstoffbestandteile

Wenn ein Duftstoff oder aromatisches Pflanzenöl potenziell allergene Duftstoffbestandteile enthält, die von maßgeblichen chinesischen oder internationalen Organisationen identifiziert wurden, sollten die relevanten Bestandteile angegeben werden, wenn ihre Konzentration im Fertigerzeugnis folgende Werte überschreitet:

  • 0.001% bei einem Leave-on-Produkt;

  • 0.01% bei einem Rinse-off-Produkt.

Die spezifischen Bezeichnungen der Bestandteile können angegeben werden:

  • In der vollständigen Zutatenliste; oder

  • An anderer Stelle auf dem Produktetikett.

4. Wirkstoffspezifische Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

Soweit dies gemäß den Sicherheits- und technischen Standards für Kosmetika erforderlich ist, sollten die geltenden Anwendungsbedingungen und Vorsichtsmaßnahmen auf dem Etikett angegeben werden.

Zum Beispiel:

  • Produkte, die Strontiumchlorid enthalten, sollten einen Warnhinweis tragen, der sinngemäß lautet: „Nicht für die häufige Anwendung durch Kinder geeignet“;

  • Pulverprodukte für Säuglinge und Kleinkinder, die Talkum – hydratisiertes Magnesiumsilikat – enthalten, sollten mit einem Warnhinweis versehen sein, der die Anwender anweist, das Pulver von Nase und Mund des Kindes fernzuhalten.

5. Warnhinweise für Sonnenschutzsprays

Die Gebrauchsanweisung für Sonnenschutzsprays sollte beispielsweise folgende Warnhinweise enthalten:

  • „Nicht direkt auf das Gesicht sprühen“;

  • „Vor dem Auftragen auf das Gesicht auf die Handfläche sprühen“;

  • „Einatmen vermeiden.“

Anforderungen an die Produktformate von Kinderkosmetika in China: Sprays, Make-up und Sonnenschutzmittel

Was sollten Unternehmen bei der Auswahl des Produktformats oder des vorgesehenen Anwendungsszenarios berücksichtigen?

1. Anforderungen an Spray- und Aerosol-Kinderkosmetika

Spraykosmetika werden für Kinder nicht empfohlen.

Soweit ihre Verwendung erforderlich ist, sollte das Unternehmen die inhalative Exposition umfassend berücksichtigen und geeignete Anwendungshinweise aufnehmen, wie etwa:

  • Nicht direkt auf das Gesicht sprühen;

  • Vor dem Auftragen auf das Gesicht auf die Handfläche sprühen;

  • Einatmen vermeiden.

Unter Druck stehende Aerosole und andere entzündbare Produkte sollten außerdem gemäß den geltenden chinesischen Vorschriften und technischen Standards mit Vorsichtsmaßnahmen gegen Brand und Explosion versehen werden. Gegebenenfalls können grafische Warnhinweise verwendet werden.

2. Anforderungen an Kinder-Make-up und Produkte zur Make-up-Entfernung

Bei als Make-up-Entferner oder verschönernde Produkte eingestuften Kinderkosmetika sollte das vorgesehene Anwendungsszenario eindeutig festgelegt werden.

Das Produktetikett sollte beispielsweise folgende Anwendungshinweise enthalten:

  • „Nach der Anwendung unverzüglich reinigen“;

  • „Bei Beschwerden die Anwendung sofort einstellen.“

3. Zusätzliche Anforderungen an Sonnenschutzmittel für Kinder

Sonnenschutzmittel für Kinder dürfen keine Aussagen verwenden, die:

  • Verbraucher dazu anregen, sich über längere Zeit in der Sonne aufzuhalten;

  • die Wirksamkeit des Sonnenschutzes garantieren;

  • den Sonnenschutz absolut darstellen.

Die Anforderungen an Sprays, Make-up-Produkte und Sonnenschutzmittel werden gemeinsam in den offiziellen Fragen und Antworten der Aufsichtsbehörde von Guangzhou zu Produktformaten und Anwendungsszenarien von Kinderkosmetika behandelt.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Kinderzahnpasta mit dem Little Golden Shield in China

Wie sollte das Little-Golden-Shield-Zeichen auf Kinderzahnpasta angebracht werden?

Gemäß den Bestimmungen zur Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetika und der Bekanntmachung der NMPA zum Zeichen für Kinderkosmetika sollte das Zeichen:

  • das von der NMPA vorgeschriebene offizielle Muster verwenden;

  • proportional dargestellt werden;

  • in der oberen linken Ecke des Hauptsichtfelds erscheinen;

  • deutlich sichtbar und leicht erkennbar sein.

Das Zeichen für Kinderzahnpasta sollte im Allgemeinen goldfarben sein. Die Einhaltung der genauen Farbvorgaben der NMPA-Bekanntmachung ist jedoch nicht verpflichtend.

Unternehmen dürfen die Farbe und Schriftart entsprechend dem Verpackungsdesign geringfügig anpassen, sofern das Zeichen:

  • klar;

  • dauerhaft;

  • leicht erkennbar;

  • gut lesbar bleibt.

Wenn die Fläche des Hauptsichtfelds 100 Quadrat­zentimeter überschreitet, sollte der breiteste Teil des Zeichens mindestens zwei Zentimeter breit sein.

Wenn die Fläche 100 Quadrat­zentimeter oder weniger beträgt, sollte der breiteste Teil des Zeichens mindestens einen Zentimeter breit sein.

Zeigt das Little Golden Shield eine NMPA-Zulassung oder Sicherheitszertifizierung an?

Nein.

Das Little Golden Shield dient dazu, Kinderkosmetika von Erwachsenenkosmetika, Desinfektionsmitteln, Spielzeug und anderen Produkten zu unterscheiden, mit denen sie leicht verwechselt werden könnten.

Produkte, die keine Kinderkosmetika sind, dürfen dieses Zeichen nicht verwenden.

Das Vorhandensein des Little Golden Shield weist lediglich darauf hin, dass das Produkt als Kinderkosmetikum präsentiert wird. Es bedeutet nicht, dass:

  • das Produkt eine staatliche Zulassung erhalten hat;

  • das Produkt eine staatliche Qualitätszertifizierung bestanden hat;

  • die Aufsichtsbehörde die Qualität oder Sicherheit des Produkts befürwortet.

Prüfanforderungen für die Notifizierung von Kinderkosmetika in China

Welche Prüfberichte müssen für Kinderkosmetika eingereicht werden?

Gemäß den Bestimmungen zur Verwaltung von Registrierungs- und Notifizierungsunterlagen für Kosmetika und den Maßnahmen der NMPA zur Optimierung der Prüfungen für die Notifizierung allgemeiner Kosmetika sind allgemeine Kosmetika mit der Angabe, für Säuglinge und Kinder bestimmt zu sein, nicht von der Befreiung von der Einreichung toxikologischer Prüfberichte erfasst.

Der Prüfbericht muss von einer qualifizierten Prüfstelle für die Registrierung und Notifizierung von Kosmetika ausgestellt werden.

Der Notifizierende des Kosmetikums oder der Auftragshersteller darf den erforderlichen Bericht nicht durch einen gemäß den geltenden technischen Standards für Kosmetika erstellten Eigenprüfbericht ersetzen.

Die Pekinger Arzneimittelverwaltung erläutert diese Anforderungen in ihren offiziellen Fragen und Antworten zu Notifizierungsunterlagen für Kinderkosmetika. Auch das staatliche Verwaltungsportal der NMPA nennt für Säuglinge und Kinder bestimmte Produkte als Ausnahme von der Befreiung von toxikologischen Prüfungen, die für bestimmte importierte allgemeine Kosmetika verfügbar ist.

Welche Ergebnisse sind für die toxikologische Prüfung von Kinderkosmetika erforderlich?

Gemäß den Technischen Leitlinien für Kinderkosmetika:

  • Das Ergebnis der Prüfung auf akute Augenreizung/-korrosion sollte nicht reizend oder schwach reizend;

  • Eine tränenfrei -Aussage darf nur verwendet werden, wenn das Ergebnis der Prüfung auf akute Augenreizung nicht reizend ist;

  • Das Ergebnis der Prüfung auf Hautreizung/-korrosion sollte nicht reizend;

  • Das Ergebnis der Prüfung auf Hautsensibilisierung sollte nicht sensibilisierend;

  • Das Ergebnis der Prüfung auf Phototoxizität der Haut sollte nicht phototoxisch.

Wenn ein Produkt eine Aussage wie tränenfrei, reparierend, beruhigend, sanft oder eine andere spezifische Wirksamkeitsaussage macht, sollte das Etikett mit den einschlägigen Wirksamkeitsnachweisen übereinstimmen. Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht von REACH24H zu den Anforderungen an die Bewertung von Wirksamkeitsaussagen für Kosmetika in China.

Sollte in den mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Spezifikationen ein pH-Bereich festgelegt werden?

Grundsätzlich sollte für Kinderkosmetika ein pH-Bereich festgelegt werden, mit Ausnahme von Produktformen, bei denen der pH-Wert nicht gemessen werden kann.

Die erwarteten Bereiche sind:

  • Leave-on-Produkte: pH 4.5–7.5, einschließlich;

  • Rinse-off-Produkte: pH 4.5–8.5, einschließlich.

Ein abweichender pH-Bereich kann festgelegt werden, wenn dies durch Faktoren wie die folgenden begründet ist:

  • die physiologischen Merkmale eines bestimmten Anwendungsbereichs, beispielsweise des Windelbereichs von Säuglingen;

  • Produkteigenschaften;

  • Stabilität der Inhaltsstoffe.

Eine wissenschaftliche Begründung und eine vollständige Sicherheitsbewertung sollten vorgelegt werden, wenn der vorgeschlagene Bereich in eine der folgenden Kategorien fällt:

  1. Die Untergrenze liegt mindestens bei 3.5, aber unter 4.5;

  2. Die Obergrenze eines Leave-on-Produkts liegt über 7.5, jedoch nicht über 10.5;

  3. Die Obergrenze eines Rinse-off-Produkts liegt über 8.5, jedoch nicht über 10.5.

Die detaillierten pH-Anforderungen sind in den offiziellen technischen Fragen und Antworten zu Kinderkosmetika der Pekinger Verwaltung für Medizinprodukte.

Anforderungen an die Sicherheitsbewertung von Kinderkosmetika in China

Was sollten Unternehmen bei der Durchführung einer Sicherheitsbewertung für Kinderkosmetika berücksichtigen?

Bei Formulierungen für Kinderkosmetika sollten die Grundsätze „Sicherheit zuerst“, „Notwendigkeit der Wirksamkeit“ und „Minimalismus der Formulierung“ befolgt werden.Die Sicherheitsbewertung sollte außerdem die physiologischen und verhaltensbezogenen Merkmale von Kindern widerspiegeln.

Unternehmen, die Dossiers für China erstellen, können auf die spezielle Serviceseite von REACH24H zum Bericht über die Sicherheitsbewertung von Kosmetika in China.

1. Physiologische Unterschiede

Im Vergleich zu Erwachsenen weisen Kinder Folgendes auf:

  • ein höheres Verhältnis von Körperoberfläche zu Körpergewicht;

  • eine weniger ausgereifte Hautbarriere;

  • möglicherweise eine höhere Aufnahme chemischer Stoffe.

Diese Merkmale sollten bei der Bewertung der Produktexposition und der Sicherheit berücksichtigt werden.

2. Verhaltensbezogene Merkmale

Bei der Bewertung sollte eine zusätzliche Exposition berücksichtigt werden, die sich aus dem Verhalten von Kindern ergibt, einschließlich:

  • Saugen;

  • Hand-Mund-Kontakt;

  • Kratzen;

  • möglicher oraler Exposition.

3. Vorgesehene Anwendungsszenarien

Besondere Expositionsbedingungen sollten berücksichtigt werden, wenn das Produkt für die Anwendung in bestimmten Bereichen vorgesehen ist, beispielsweise im Windelbereich.

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an die Bewertung von Inhaltsstoffen und Risikostoffen sollten Unternehmen die folgenden Aspekte beachten.

4. Treibmittel mit Inhalationstoxizitätsrisiken

Treibmittel wie Propan, Butan und Isobutan sollten hinsichtlich ihrer Inhalationstoxizität bewertet werden.

5. Inhaltsstoffe aus Aloe

Wenn die Formulierung aus Aloe barbadensis gewonnene Inhaltsstoffe enthält, sollten Anthrachinone als potenzielle Risikostoffe identifiziert und bewertet werden.

Bei der Bewertung kann auf Schlussfolgerungen maßgeblicher Organisationen verwiesen werden.

6. Cocamidopropylbetain

Wenn die Formulierung Cocamidopropylbetain enthält, sollten die folgenden damit verbundenen Stoffe identifiziert und bewertet werden:

  • Cocamidopropyldimethylamin;

  • 3,3-Dimethylaminopropylamin;

  • Monochloressigsäure.

Die geltenden Grenzwerte können sich auf Bewertungen maßgeblicher Organisationen oder einschlägige chinesische Normen beziehen.

7. Duftstoffe, pflanzliche ätherische Öle und Parfümbestandteile

Wenn die Formulierung Duftstoffe, pflanzliche ätherische Öle oder Parfümbestandteile enthält, sollten potenziell sensibilisierende Komponenten identifiziert und bewertet werden.

Wenn die Formulierung beispielsweise Melaleuca alternifolia leaf oil enthält, sollte Methyl Eugenol als potenzieller Risikostoff identifiziert und bewertet werden.

Der geltende Grenzwert kann sich auf Schlussfolgerungen maßgeblicher Organisationen beziehen.

Bezeichnung: 8. Glycerin

Bei Verwendung von Glycerin gilt:

  • Seine Reinheit sollte mindestens 95.0% betragen;

  • Diethylenglykol sollte identifiziert und bewertet werden;

  • Der Gehalt an Diethylenglykol sollte 0.1% nicht überschreiten.

Diese kindbezogenen Expositionsfaktoren und Beispiele für Risikostoffe stammen aus den offiziellen Fragen und Antworten der Behörde von Guangzhou zu 2026, zur Auswahl von Inhaltsstoffen, Formulierung und Sicherheitsbewertung von Kinderkosmetika.

Offizielle regulatorische Quellen zu Kinderkosmetika in China

Die in diesem Artikel zusammengefassten Anforderungen basieren hauptsächlich auf den folgenden offiziellen Quellen:

  1. NMPA — Bestimmungen zur Überwachung und Verwaltung von Kinderkosmetika

  2. NMPA — Bekanntmachung Nr. 143 von 2021 zum Kennzeichen für Kinderkosmetika

  3. Pekinger MPA — Fragen und Antworten zu Klassifizierungscodes für Kosmetika

  4. Guangzhou AMR — Fragen und Antworten Nr. 69 zur Anzeige allgemeiner Kosmetika

  5. Guangzhou AMR — Fragen und Antworten Nr. 105 zur Anzeige allgemeiner Kosmetika

  6. Guangzhou AMR — Fragen und Antworten Nr. 47 zur Anzeige allgemeiner Kosmetika

  7. Bewertungs- und Zertifizierungszentrum Guangdong — Fragen und Antworten zur Anzeige von Zahnpasta

  8. Pekinger MPA — Fragen und Antworten zur Kennzeichnung von Kinderkosmetika

  9. Pekinger MPA — Fragen und Antworten zu Prüfberichten für Kinderkosmetika

  10. Pekinger MPA — Fragen und Antworten zu importierten Kinderkosmetika und technischen Anforderungen

REACH24H Cosmetic Compliance Team

Verfasst von

REACH24H Cosmetic Compliance Team

REACH24H

Das 2009 gegründete Team für Kosmetik-Compliance von REACH24H verfügt über mehr als 40 professionelle technische Fachkräfte. Zum Team gehören mehrere international zertifizierte Toxikologen, in der EU qualifizierte Sicherheitsbewerter für kosmetische Mittel, Spezialisten für Risikobewertungen, Entwickler kosmetischer Formulierungen, Analysten für regulatorische Angelegenheiten sowie hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland mit mehrsprachigen Kompetenzen. Wir bieten professionelle und effiziente technische Dienstleistungen und maßgeschneiderte Lösungen, um Kosmetikunternehmen weltweit einen reibungslosen Zugang zu ihren Zielmärkten zu ermöglichen.

Mona Zhang

Geprüft von

Mona Zhang - Technische Direktorin

REACH24H Consulting Group China

Mona verfügt über mehr als 12 Jahre Erfahrung in der regulatorischen Beratung in den Bereichen Chemikalien, Lebensmittel, Kosmetika und Arzneimittel. Sie hat zahlreiche namhafte Unternehmen im In- und Ausland bei Registrierungsprojekten für neue Chemikalien mit hohen Tonnagen, bei der Registrierung schwieriger Stoffe und bei Registrierungsprojekten für neue kosmetische Inhaltsstoffe unterstützt. Sie ist mit verschiedenen Verfahren zur Produktsicherheits- und Risikobewertung vertraut, darunter die Risikobewertung chemischer Stoffe, die Sicherheitsbewertung von Kosmetika, TRA-Bewertungen und die Berechnung von HBEL für Arzneimittel. Sie hat den von der Vrije Universiteit Brussel organisierten Schulungskurs zur Sicherheitsbewertung von Kosmetika in der EU abgeschlossen. Derzeit ist sie Mitglied des Ausschusses für alternative und translationale Toxikologie der Chinesischen Gesellschaft für Toxikologie.