
Chinas Kosmetikrecht: Aktualisierung August 2026 – GB 7916-2026, IECIC II und Änderungen nach dem Inverkehrbringen
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Im August 2026 gab es mehrere wichtige Entwicklungen bei den chinesischen Kosmetikvorschriften für internationale Marken, Hersteller und Inhaltsstofflieferanten. Am bedeutendsten ist GB 7916-2026, Kosmetika – Allgemeine Sicherheitsanforderungen, die am 1. Januar 2028 in Kraft tritt und GB 7916-1987 ersetzt. Die Behörden nahmen außerdem vier neue kosmetische Inhaltsstoffe in IECIC II auf, erläuterten die Umsetzung der im Juli eingeführten Registrierungs- und Notifizierungsmaßnahmen und veröffentlichten neue Compliance-Hinweise für die Phase nach dem Inverkehrbringen. Unternehmen, die Kosmetika oder Inhaltsstoffe nach China liefern, sollten die bevorstehenden Sicherheitsanforderungen, den Inhaltsstoffstatus, technische Unterlagen und die Verantwortlichkeiten nach dem Inverkehrbringen überprüfen.
GB 7916-2026 führt eine neue verbindliche Sicherheitsnorm ein
China gab die Norm GB 7916-2026, Kosmetika – Allgemeine Sicherheitsanforderungen im August 2026 bekannt. Die verbindliche nationale Norm wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2028 in Kraft; sie ersetzt GB 7916-1987.
Die Norm umfasst unter anderem folgende zentrale Bereiche:
kosmetische Inhaltsstoffe;
Sicherheit der Fertigprodukte;
Verpackungsmaterialien;
Kennzeichnung sowie
Lagerung und Transport.
Der Zeitraum bis zum 1. Januar 2028 ist eine Vorbereitungsfrist für die Umsetzung, keine Ausnahmegenehmigung. Internationale Unternehmen, deren Produkte voraussichtlich auch nach diesem Datum auf dem chinesischen Markt bleiben, sollten mögliche Lücken bei Rezepturen, Spezifikationen, Kennzeichnung, verpackungsbezogenen Kontrollen und unterstützenden Sicherheitsunterlagen frühzeitig prüfen.
Für Unternehmen, die ihr Produktportfolio für China vorbereiten, bietet die REACH24H-Dienstleistung Registrierung und Einreichung/Notifizierung von Kosmetika in China einen Überblick über den geltenden NMPA-Rahmen für den Marktzugang.
Hinweise vom August erläutern die Registrierungs- und Notifizierungsmaßnahmen vom Juli
Mit der NMPA-Bekanntmachung Nr. 70 wurden im Juli 2026 mehrere Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltung der Kosmetikregistrierung und -notifizierung eingeführt. Im August veröffentlichten die Behörden in Beijing und Guangzhou Fragen und Antworten mit weiteren Umsetzungshinweisen, ohne neue pauschale Ausnahmen zu schaffen.
Die Erläuterungen betreffen unter anderem:
die Aufbewahrung bestimmter Sicherheitsinformationen zu Inhaltsstoffen durch Unternehmen anstelle einer vorherigen Einreichung;
die gemeinsame Nutzung ausgewählter technischer Unterlagen für geeignete Produkte mit ähnlichen Rezeptursystemen sowie
Dokumentationsanforderungen bei Änderungen der Herstellungsinformationen.
Diese Maßnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen. Unternehmen sollten ihre Berechtigung prüfen, bevor sie vereinfachte Einreichungs- oder Prüfregelungen nutzen.
Zu den zugrunde liegenden regulatorischen Änderungen und ihrer Anwendbarkeit siehe die REACH24H-Publikation Aktualisierung des chinesischen Kosmetikrechts vom Juli 2026.
Vier neue kosmetische Inhaltsstoffe in IECIC II aufgenommen
Am 19. August 2026 schlossen vier neue kosmetische Inhaltsstoffe ihre dreijährigen Sicherheitsüberwachungszeiträume ab und wurden in die Liste II des Verzeichnisses bestehender kosmetischer Inhaltsstoffe (IECIC II) aufgenommen:
AZELAMIDOPROPYL DIMETHYL AMINE;
CETYL DIGLYCERYL TRIS(TRIMETHYLSILOXY)SILYLETHYL DIMETHICONE;
β-Nicotinamid-Mononukleotid sowie
Bakuchiol.
Die Änderung wurde anschließend von den National Institutes for Food and Drug Control (NIFDC) veröffentlicht. Offizielle Aktualisierung von IECIC II ansehen.
Nach ihrer Aufnahme in IECIC II werden diese Stoffe als bestehende und nicht mehr als neue kosmetische Inhaltsstoffe verwaltet. Allerdings bedeutet die Aufnahme in IECIC keine uneingeschränkte Verwendung. Unternehmen sollten weiterhin die Identität, Funktion, den zulässigen Verwendungsbereich, die sichere Einsatzkonzentration und einschlägige Beschränkungen prüfen.
REACH24H unterstützte Corum Inc. bei der Einreichung des neuen kosmetischen Inhaltsstoffs AZELAMIDOPROPYL DIMETHYL AMINE in China. Dieser hat inzwischen seinen Überwachungszeitraum abgeschlossen und wurde in IECIC II aufgenommen.
Inhaltsstofflieferanten, die prüfen, ob ein Inhaltsstoff dem Verfahren für neue Inhaltsstoffe unterliegt, können die REACH24H-Dienstleistungen zur Registrierung und Einreichung neuer kosmetischer Inhaltsstoffe in China heranziehen.
Compliance nach dem Inverkehrbringen bleibt ein regulatorischer Schwerpunkt
Am 27. August veröffentlichte die NMPA Hinweise zur Erstellung von Selbstinspektionsberichten über unerwünschte Reaktionen auf Kosmetika. Das Dokument vereinheitlicht die Berichtserstellung, schafft jedoch keine völlig neue Pflicht zur Überwachung unerwünschter Reaktionen.
Die Behörden genehmigten außerdem zwei ergänzende Prüfmethoden für Diclofenac-Natrium und Methenamin, während neun vorgeschlagene Kosmetiknormen zur öffentlichen Konsultation gestellt wurden.
Bei lokalen Überwachungsmaßnahmen in Shanghai und Guangdong wurden nicht konforme Kosmetika festgestellt: überhöhte Methanol- oder Keimgehalte, verbotene Stoffe, überhöhte Arsengehalte und Abweichungen zwischen Sonnenschutzinhaltsstoffen und den registrierten oder gekennzeichneten Angaben.
Diese Fälle unterstreichen, wie wichtig die Übereinstimmung zwischen dem vermarkteten Produkt, seiner Rezeptur, den Spezifikationen, der Kennzeichnung, den Prüfergebnissen sowie den Registrierungs- oder Notifizierungsangaben ist.
Wenn zusätzliche Nachweise zur Produktsicherheit erforderlich sind, bietet REACH24H auch Dienstleistungen zur weltweiten Sicherheitsbewertung von Kosmetika an.
Separate MEE-Änderung kann bestimmte Lieferketten für Inhaltsstoffe betreffen
Unabhängig davon stellte das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt die Bearbeitung von Einreichungen zum Umweltmanagement neuer chemischer Stoffe ab dem 15. August 2026 ein. Für Stoffe, die zuvor für eine solche Einreichung infrage kamen, müssen die betreffenden Unternehmen vor der Herstellung oder Einfuhr einen Registrierungsantrag zum Umweltmanagement stellen. Die Anträge werden in Anlehnung an das vereinfachte Registrierungsverfahren und dessen Fristen bearbeitet. Offizielle MEE-Mitteilung ansehen.
Diese Änderung bedeutet nicht , dass jedes eingeführte kosmetische Fertigprodukt eine Registrierung als neuer chemischer Stoff benötigt. Die Anwendbarkeit ist gesondert auf Stoff- und Lieferkettenebene zu prüfen.
Potenziell betroffene Unternehmen können die REACH24H-Informationen zu China REACH: Registrierung neuer chemischer Stoffe nach MEE-Verordnung Nr. 12 heranziehen.
Auswirkungen und konkrete Handlungsempfehlungen für internationale Unternehmen
Internationale Kosmetikunternehmen sollten vier Maßnahmen priorisieren:
Auf GB 7916-2026 vorbereiten: Produkte bewerten, die voraussichtlich nach dem 1. Januar 2028 auf dem chinesischen Markt bleiben, und mögliche Compliance-Lücken frühzeitig erkennen.
IECIC-Status sorgfältig prüfen: Identität, Funktion, Verwendungsbereich, sichere Einsatzkonzentration und Beschränkungen des Inhaltsstoffs bestätigen, statt sich allein auf seinen Namen zu verlassen.
Kontrollen nach dem Inverkehrbringen stärken: eine wirksame Überwachung unerwünschter Reaktionen, Änderungskontrolle, Aufbewahrung von Unterlagen und Übereinstimmung zwischen Produkt und Dossier sicherstellen.
Chemikalienrechtliche Pflichten gesondert prüfen: bei neuen chemischen Stoffen die MEE-Anforderungen unabhängig von der NMPA-Registrierung oder -Notifizierung der Kosmetika bewerten.
Wie REACH24H helfen kann
REACH24H unterstützt internationale Kosmetikmarken, Hersteller und Inhaltsstofflieferanten bei:
Registrierung und Notifizierung von Kosmetika in China;
Prüfung der Konformität von Rezepturen und Inhaltsstoffen;
Bewertung von Compliance-Lücken gegenüber GB 7916-2026;
Sicherheitsbewertung von Kosmetika und Prüfstrategie;
Prüfung des IECIC-Status;
Registrierung und Notifizierung neuer kosmetischer Inhaltsstoffe;
Compliance nach dem Inverkehrbringen sowie
Bewertung der Pflichten für neue chemische Stoffe, sofern anwendbar.
Planen Sie, Kosmetika oder kosmetische Inhaltsstoffe in China auf den Markt zu bringen, oder überprüfen Sie Ihr bestehendes Portfolio angesichts bevorstehender regulatorischer Änderungen? Kontaktieren Sie REACH24H, um geltende Anforderungen zu ermitteln, Compliance-Lücken zu bewerten und eine praxisorientierte Compliance-Strategie für den chinesischen Markt zu entwickeln.
