Industriechemikalien
Europäische Kommission verabschiedet Änderung zu Chlorpyrifos gemäß der EU-POP-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2026 eine delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 in Bezug auf Chlorpyrifos verabschiedet. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Änderung am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Unternehmen, die Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sollten den endgültigen Eintrag in Anhang I überwachen, Risiken in der Lieferkette prüfen und gegebenenfalls ihre POP-Compliance-Kontrollen aktualisieren.
07.07.2026











