Industriechemikalien
Klassifizierung von Reinigungsprodukten in der EU: Detergens, Biozidprodukt oder Kosmetikum?
In der EU ist „Reinigungsprodukt“ eine kommerzielle Bezeichnung und keine eigenständige rechtliche Kategorie. Je nachdem, was das Produkt reinigt, wie es wirkt, welche Zusammensetzung und welchen Verwendungszweck es hat und mit welchen Auslobungen es vermarktet wird, kann es als Detergens, Biozidprodukt, Kosmetikum oder allgemeines chemisches Gemisch reguliert werden – und mehrere Rechtsrahmen können gleichzeitig gelten. Dieser Leitfaden bietet einen praxisorientierten Rahmen für die Klassifizierung, erläutert, wann Anforderungen nach REACH, CLP, an den UFI und an die PCN gelten können, und zeigt auf, wie die Verordnung (EU) 2026/405 die Bewertung ab September 2029 verändern wird.
22.09.2025