
China veröffentlicht für 2026 Listen mit 60 verbotenen Pestiziden und 20 Pestiziden mit Verwendungsbeschränkungen
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CHINESISCHES PESTIZID-REGULIERUNGSUPDATE
Am 5. August 2026 veröffentlichte die Abteilung für die Überwachung der Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse des chinesischen Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten (MARA) eine Zusammenstellung verbotener und beschränkter Pestizide sowie Listen zu Tierarzneimitteln. Der Abschnitt zu Pestiziden führt 60 Pestizide auf, deren Verwendung verboten ist, und 20, deren Einsatz für bestimmte Kulturpflanzen oder anderweitig beschränkt ist. Die Veröffentlichung fasst bestehende Kontrollen zusammen, um landwirtschaftliche Erzeuger und Betreiber bei der rechtmäßigen Verwendung von Pestiziden anzuleiten.
Die Zusammenstellung folgt MARA Announcement No. 1039, datiert auf den 13. Juli 2026, mit der die nationale Liste der 60 verbotenen Pestizide für die behördliche Durchsetzung konsolidiert wurde. Diese Veröffentlichungen fassen Beschränkungen zusammen, die durch aufeinanderfolgende Regulierungsmaßnahmen eingeführt wurden; sie stellen keine 60 neu verhängten Verbote dar.
60 Pestizide, deren Verwendung verboten ist
Bekanntmachung Nr. 1039 erläutert, dass China hochgiftige und risikoreiche Pestizide schrittweise aus dem Verkehr gezogen hat, um die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt zu schützen. Die Zusammenstellung vom August gibt dieselbe Liste der 60 Einträge mit Verwendungsverbot wieder.
Die vollständige Liste ist nachstehend in der Reihenfolge der Bekanntmachung Nr. 1039 aufgeführt. Einige Einträge umfassen Stoffgruppen oder Zubereitungen anstelle einzelner Wirkstoffe.
| Nr. | Pestizid | Nr. | Pestizid | Nr. | Pestizid |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | HCH | 21 | Isazofos | 41 | Ethametsulfuron-methyl |
| 2 | DDT | 22 | Methamidophos | 42 | Metsulfuron-methyl |
| 3 | Camphechlor | 23 | Parathion | 43 | Asomate |
| 4 | DBCP | 24 | Parathion-methyl | 44 | Urbacide |
| 5 | Chlordimeform | 25 | Monocrotophos | 45 | Methidathion |
| 6 | Ethylendibromid (EDB) | 26 | Phosphamidon | 46 | 2,4-D-butyl |
| 7 | Nitrofen | 27 | Chlordan | 47 | Paraquat |
| 8 | Aldrin | 28 | Mirex | 48 | Dicofol |
| 9 | Dieldrin | 29 | Hexachlorbenzol | 49 | Endosulfan |
| 10 | Quecksilberpräparate | 30 | Fenamiphos | 50 | gamma-HCH |
| 11 | Arsenverbindungen | 31 | Fonofos | 51 | Sulfluramid |
| 12 | Bleiverbindungen | 32 | Phosfolan-methyl | 52 | Natriumpentachlorphenat |
| 13 | dikushuang | 33 | Calciumphosphid | 53 | Phorate |
| 14 | Fluoracetamid | 34 | Magnesiumphosphid | 54 | Isofenphos-methyl |
| 15 | Gliftor | 35 | Zinkphosphid | 55 | Isocarbophos |
| 16 | Tetramethylenedisulfotetramine (TETS) | 36 | Cadusafos | 56 | Ethoprophos |
| 17 | Natriumfluoracetat | 37 | Coumaphos | 57 | Omethoat |
| 18 | Silatran | 38 | Sulfotep | 58 | Carbofuran |
| 19 | Demeton | 39 | Terbufos | 59 | Methomyl |
| 20 | Phosfolan | 40 | Chlorsulfuron | 60 | Aldicarb |
Gemäß Bekanntmachung Nr. 1039 sind die Landwirtschaftsbehörden auf allen Ebenen verpflichtet, die Überwachung verbotener Pestizide zu verstärken und Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz, das Gesetz über die Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Vorschriften zur Verwaltung von Pestiziden durchzusetzen. Die Bekanntmachung legt keine neue Übergangsfrist fest.
20 Pestizide, für die Verwendungsbeschränkungen gelten
Die Zusammenstellung vom August führt außerdem 20 Pestizide auf, deren Verwendung auf bestimmten Kulturpflanzen, Anwendungsorten oder für bestimmte Zwecke beschränkt ist. In der Tabelle sind Pestizide mit denselben Beschränkungen zusammengefasst.
| Pestizid(e) | Verbotene Verwendungen oder zulässige Zwecke |
|---|---|
| Acephat, Carbosulfan und Dimethoat | Verboten bei Gemüse, Melonen und Obst, Tee, Speisepilzen und chinesischen Heilkräutern. |
| Chlorpyrifos und Triazophos | Bei Gemüse verboten. |
| Daminozid | Bei Erdnüssen verboten. |
| Fenvalerat | Bei Teepflanzen verboten. |
| Fipronil | Bei allen Kulturpflanzen verboten, ausgenommen zur Saatgutbeizung von Mais und bestimmten anderen Ackerkulturen. |
| Flubendiamid | Bei Reis verboten. |
| Methylbromid | Nur zur Begasung zu Quarantänezwecken zulässig. |
| Aluminiumphosphid | Nur zur Schädlingsbekämpfung in gelagertem Getreide zulässig; darf nicht direkt auf Kulturen ausgebracht werden. |
| Chlorpikrin | Nur zur Bodenbegasung zulässig; darf nicht direkt auf Kulturen ausgebracht werden. |
| Clostridium-botulinum-Toxin Typ C, Natrium-Diphacinon, Clostridium-botulinum-Toxin Typ D, Flocoumafen, Warfarin, Coumatetralyl, Bromadiolon und Brodifacoum | Nur als Rodentizide zulässig; dürfen nicht direkt auf Kulturen ausgebracht werden. |
Diese Beschränkungen unterscheiden zwischen Pestiziden, deren Verwendung vollständig verboten ist, und solchen, deren Verwendung auf bestimmte Umstände beschränkt ist. Ein in der Zusammenstellung aufgeführter zulässiger Verwendungszweck ersetzt nicht die Bedingungen auf dem zugelassenen Etikett des jeweiligen Produkts.
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Pestiziden
Die Zusammenstellung bekräftigt außerdem die gesetzlichen Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebsmittel und die Anwendung von Pestiziden.
Gemäß dem Gesetz über die Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse dürfen landesweit verbotene landwirtschaftliche Betriebsmittel sowie andere giftige oder schädliche Stoffe nicht verwendet werden bei der Erzeugung oder Handhabung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Gemäß den Vorschriften über die Verwaltung von Pestiziden müssen Pestizide innerhalb des auf dem Etikett angegebenen Anwendungsbereichs sowie entsprechend den angegebenen Aufwandmengen und Wartezeiten vor der Ernte verwendet werden. Anwendungen außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs sind verboten.
Als extrem oder hochgiftig eingestufte Pestizide dürfen:
nicht zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eingesetzt werden;
nicht bei der Erzeugung von Gemüse, Melonen und Obst, Tee, Speisepilzen oder chinesischen Arzneipflanzen eingesetzt werden; oder
nicht zur Bekämpfung von Krankheiten oder Schädlingen an Wasserpflanzen eingesetzt werden.
Diese allgemeinen Anforderungen gelten zusätzlich zu den stoffbezogenen Beschränkungen. Dass ein Pestizid nicht auf der Liste der verbotenen Verwendungen steht, bedeutet nicht, dass es bei beliebigen Kulturen oder zu beliebigen Zwecken eingesetzt werden darf. Die Bedingungen des zugelassenen Etiketts und die geltenden regulatorischen Maßnahmen sind weiterhin einzuhalten.
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Verfasst von
REACH24H Agrochemical Compliance Team
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